Unsere Haut - das größte Sinnesorgan des Körpers
Die Haut und Sonne
Gebräunte
Haut ist der beste Lichtschutz. Der Vorteil
der Besonnung im Solarium ist die
kontrollierte und genau dosierte Besonnung
für jeden Hauttyp, denn im Gegensatz zur
natürlich Sonne kann hier eine
hauttypengerechte Besonnung erfolgen.
Bereits
geringe Mengen UVB oder sehr hohe
Intensitäten an UVA-Strahlung fördern in den
pigmentbildenden Zellen, den Melanozyten,
die Pigmentneubildung (Melanogenese). Die
neu gebildeten Pigmente steigen in ca. zwei
bis fünf Tagen an die Hautoberfläche und
werden durch UVA-Strahlen unter Zuhilfenahme
von Blutsauerstoff nachhaltig gedunkelt.
Dadurch entsteht eine natürlich aussehende,
frische Bräune. Durch regelmäßige Besonnung
wird die Bräune der Haut immer intensiver
und die oberste Hautschicht (Epidermis)
verdickt sich und bildet die Lichtschwiele.
Die Haut bildet dadurch ihren natürlichen
Sonnenschutz. So können Sie einen
hauteigenen Lichtschutzfaktor von vier bis
acht erreichen.
Durch
vorsichtiges Vorbräunen kann manchmal sogar
eine bestehende Sonnenallergie verringert
oder ganz vermieden werden. Eine Behandlung
gehört jedoch immer in die Hand eines
Arztes. |
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Foto: ©
manwalk /
pixelio.de |
Biopositive Wirkung von UV-Licht
Sonnen - wozu?
Ein gepflegtes Äußeres und ein leicht
gebräunter Teint sind gerade in der heutigen
von Stress und Hektik geprägten Zeit nach
wie vor erstrebenswerte Ideale. Doch
heutzutage ist ein Solarium mehr als ein
Bräunungsgerät. Wir brauchen die Sonne, ob
natürlich oder künstlich, weil sie
lebenserhaltend für unseren gesamten
Organismus ist, für unsere Nerven, unsere
Haut, unser Blut und den Knochenaufbau.
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Einfach
mal entspannen, abschalten und Energie
auftanken
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Immunsystem stärken
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Osteoporose vorbeugen
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Herz und
Kreislauf aktiv stärken
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Mehr
Vitalität
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Gesunde
Haut
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Positive
Ausstrahlung
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Winterdepressionen entgegenwirken
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Verminderung des Krebsrisikos (Brust,
Darm, Prostata)
Verordnung zum Schutz
vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter
Strahlung
(UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
vom 20. Juli 2011